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Zwischen dem vierten und dem sechsten Tag, wenn keine besonderen Gründe vorliegen. Der Papst wird in jedem Fall in Rom beigesetzt, in den Grotten von St. Peter. Beim Ableben außerhalb Roms sorgen die Kardinäle für die Überführung des Leichnams. Falls der Papst in der Petersbasilika beigesetzt wird, wird ein amtliches Dokument darüber erstellt, ebenso über die erfolgte Beisetzung. Nach der Beerdigung des Papstes und während der Wahl darf niemand in den päpstlichen Privatgemächern wohnen. Falls ein Testament vorhanden (etwa über Briefe und Privatdokumente) und ein Testamentsvollstrecker von Papst ernannt, ist dieser an die Anweisungen des Erblassers gebunden. Er ist nur dem neuen Papst verantwortlich.
Quelle. W. Kaltefleiter (www.kath.de)
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